3.04.2018

In eigener Sache

Linkszeitung siegt vor Gericht
Klage wegen Urheberrechtsverletzung abgewiesen

Justitia, Grafik: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Bereits im Juli 2015 forderte Patrick J. die Linkszeitung dazu auf, zum einen wegen einer vermeintlichen Urheberrechts­verletzung inklusive Anwalts­kosten 1.343,90 Euro zu zahlen und zum anderen eine Unterlassungserklärung abzu­geben - beides ohne vorherigen Versuch, den Sachverhalt zu klären. Im Oktober 2017 folgte dann überraschend eine Klage vor dem Landgericht Köln mit einem angegebenen Streitwert in Höhe von 7.395 Euro. Diese Klage wurde nun vom Gericht abgewiesen.

Es ging um das Foto einer Käse-Verpackung, welches die Redaktion der Linkszeitung als Illustration eines Artikels über ein Anti-Pilzmittel und Käserinde am 5. Oktober 2011 veröffentlicht hatte. Da weder Patrick J. noch das von ihm beauftrage Anwaltsbüro irgendeinen Versuch unternommen hatten, die Angelegenheit gütlich zu klären, reagierte die Redaktion der Linkszeitung am 10.08.15 nach Ablauf der gesetzten Frist per Fax: "(…) Die von Ihnen übermittelten Screenshots geben keinen zutreffenden Sachverhalt wieder. Daß wir Ihnen überhaupt antworten, können Sie als freundliche Geste verstehen - wir möchten Sie lediglich vor weiteren unnötigen Ausgaben bewahren. Das / die von Ihnen reklamierten Foto / Fotos sind nicht und waren zu keiner Zeit als Grafik-Dateien auf der Internet-Seite www.linkszeitung.de eingebunden. Für das von uns verwendete Bildmaterial verfügen wir ausnahmslos über die nötigen Rechte."

Über ein Jahr später, am 16.09.16, erhielt die Linkszeitung vom selben Anwaltsbüro das nahezu wortgleiche Schreiben - ohne Bezugnahme auf die Forderung von 2015. Allerdings war zwischenzeitlich der "Gegenstandswert" von 4.500 Euro auf 6.000 Euro gestiegen, während statt der ursprünglich geforderten 1.343,90 Euro diesmal zu lesen war: "Sollten Sie den Gesamtbetrag in Höhe von 880,20 Euro fristgemäß überweisen und innerhalb der gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, betrachtet unser Mandant die Angelegenheit als erledigt."

Die Redaktion der Linkszeitung antwortete hierauf nicht.

Wiederum über ein Jahr später, am Samstag, 7.10.17, traf bei der Redaktion der Linkszeitung ein dubioses Schreiben des Landgerichts Köln ein. Normalerweise müssen solche Schreiben in gelb-braunem Umschlag auf dem entsprechenden Feld mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift des Postboten versehen sein. Der Umschlag war zudem geöffnet. Das darin befindliche Schreiben mit Absender "Landgericht Köln" war auf den 18.09.2017 datiert.

Nun hieß es aber in diesem Schreiben: "Sie sind aufgefordert, dem Gericht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens mitzuteilen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen." Da unter den gegebenen Umständen nicht beweisbar war, wann dieses Schreiben eintraf, drohte innerhalb weniger Tage eine Fristüberschreitung.
Zudem war darin zu erfahren: "Die Erwiderung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen."
Vor Landgerichten besteht Rechtsanwaltszwang. Bis dato konnte sich die Linkzeitung gegen entsprechende Klagen vor Amtsgerichten selbst verteidigen. Ein Rechtsanwaltszwang erhöht das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits erheblich.

Es lag der Verdacht nahe, daß es sich um einen schlechten Scherz handeln könnte. Am Montag, 9. Oktober 2017, konnte die Linkszeitung mit einem Anruf beim Landgericht Köln aber in Erfahrung bringen, daß tatsächlich eine Klage unter dem angegebenen Aktenzeichen vorlag. Es galt also, möglichst schnell eine geeignete fachkundige juristische Hilfe zu finden und dafür zu sorgen, daß das Landgericht Köln vor Anlauf der gesetzten Frist die nötige Erwiderung erhielt.

Erst danach stellte sich dann heraus, daß auf dem Schreiben des Landgerichts Köln versehentlich ein falsches Datum angegeben war. Das Gericht stellte klar, daß die Klageschrift am 9.08.17 per Fax eingegangen war. Das Original wurde jedoch aufgrund eines Fehlers der Klägerseite erst nach einer Aufforderung durch die Geschäftsstelle des Landgerichts am 2.10.17 eingereicht und mit dem entsprechenden Eingangsstempel versehen. Die Einleitungsverfügung des Landgerichts war zwar tatsächlich auf den 18.09.17 datiert, setzte aber keinen Frist-Countdown in Gang. Abschließend stellte das Landgericht daher am 13.10.17 fest, daß keine "verfahrensrelevante Frist" versäumt wurde.

Am 15.02.18 schlug das Gericht beim ersten öffentlichen Termin routinemäßig einen Vergleich vor: Die Linkszeitung sollte in diesem Falle 500 Euro zahlen und es "bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft" unterlassen, das streitgegenständliche Foto im Internet öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. Der Streitwert für Rechtsstreit und Vergleich wurde auf 7.395 Euro festgesetzt.

Nun mußte die Redaktion der Linkszeitung zusammen mit ihrem Rechtsbeistand beraten, ob sie diesen Vergleich annehmen oder ablehnen sollte. Das Sprichwort "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" mahnt schließlich, nicht zu optimistisch zu sein und zu meinen, wer recht hat, bekäme vor Gericht auch in jedem Fall recht. Nach Ablauf einer Woche fiel die Entscheidung: Die Linkszeitung lehnte den Vergleich ab.

Am 22.03.18 verkündete das Landgericht Köln das Urteil. Das Gericht stellte fest, daß es sich um zwei verschiedene Fotos derselbe Käseverpackung handelt: "Unterschiedliche Bilder dieser Produktverpackung sehen notwendig sehr ähnlich aus, insbesondere wenn - wie vorliegend - es dem Fotograf gerade auf eine Abbildung (nur) der Produktverpackung ankommt. Schon die Farbgebung ist indes unterschiedlich…" Die Klage wurde abgewiesen und der Kläger muß die Kosten des Rechtstreits tragen.

(AZ: 14 O 187/17)

Falls der Kläger Revision gegen das Urteil einlegen sollte, werden wir hierüber berichten.

Bislang ist die Linkszeitung noch in keinem einzigen Fall vor Gericht unterlegen. Und aufgrund ihrer faktenorientierten Berichterstattung war die Linkszeitung auch noch in keinem einzigen Fall gezwungen, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

 

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